Mittwoch, 16. Februar 2011

Muss Draxler um acht ins Bett?

Der Schalker Jungprofi und Möchtegern-Schulabbrecher Julian Drachsler sorgt weiter für Schlagzeilen. Jetzt wird er wohl ein Fall für die Gewerbeaufsicht.

Nach dem Tor im Pokalspiel gegen Nürnberg wähnten die Blauen schon einen neuen Stern am Himmel. Doch jetzt ist die Frage zu klären, ob er als 17-Jähriger zu später Stunde überhaupt arbeiten durfte. Gestern in Valentia hat er ja wohl auch zu später Stunde gekickt. Nicht zu vergessen das Derby. Auch da lief Deraxler zu später Stunde auf. Muss das Derby wiederholt werden, weil da ein blauer Spieler unrechtmäßig eingesetzt wurde?

In Paragraf 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist eigentlich eindeutig formuliert: "Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden." Ausnahmen sind erlaubt: für Bäckereien und Konditoreien, für "mehrschichtige Betriebe", für das "Gaststätten- und Schaustellergewerbe" - Profisport wird nicht erwähnt. Jetzt könnte man sagen, dass die Gelsenkirchener Kicker ohnehin nur kleine Brötchen backen und dass Draxler somit unter die Ausnahme "Bäckerei" fallen würde.

Oder fällt ein Fußballspiel unter die Ausnahmeregelung für künstlerische Aufführungen des Paragrafen 14? Tatsächlich ist es Jugendlichen erlaubt, bei "Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen (...) gestaltend mitzuwirken". Es spricht jedenfalls einiges dafür, dass es sich bei der Diskussion um Affentheater handelt!

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